TERRA-PLAN

Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung

Klaus Drescher Dipl.-Ing Landschaftsarchitekt AKN
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Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan

Die Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet frühzeitige Prüfung, Analyse und Einschätzung von Planungen und Bauvorhaben, um eine für die Umwelt schonende und verträgliche Entwicklung sicherzustellen. Nach einem einheitlichen Verfahren soll beschrieben und bewertet werden, wie sich die jeweiligen Vorhaben auf die belebte und unbelebte Natur, auf den Menschen sowie auf die Kultur- und sonstigen Sachgüter auswirken können.
Mit dem neuen UVP-Gesetz (27.07.2001) ist der Anwendungsbereich der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblich erweitert worden und zur rechtskonformen Umsetzung des geänderten UVP-Gesetzes ist das Baugesetzbuch geändert worden. Die UVP ist hierbei eine in das Planverfahren integrierte unselbständige Prüfung der umweltrelevanten Auswirkungen der Planung.
In dem vorliegenden Beispiel sollten Industrieflächen erweitert werden. Hierdurch werden überwiegend intensiv und extensiv genutzte Grünlandflächen sowie Ackerflächen durch Stellplätze, Verkehrswege und Baukörper überbaut.
Als Ausgleich soll ein Teil der landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche extensiviert und naturnah angelegt werden. Stellplätze sollen eingegrünt und ein Graben renaturiert werden. Aufgrund der starken Flächennutzungen in einem Industriegebiet sind extern Bachauenstrukturen und ein Auwald zu entwickeln. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild konnten durch eine Landschaftsbildanalyse geklärt werden.