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Landschaftsplanerische Untersuchung
Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, Vorschläge zur Ordnung des Raumes unter naturhaushaltlichen und gestalterischen Gesichtspunkten auszuarbeiten. Sie weist demnach den verschiedenen Nutzungen Standorte zu, sagt aber auch, wo sie unangebracht oder gefährlich sind. Damit verhindert sie Fehlentwicklungen.
Bei diesem Beispiel wollte die Stadt Holzminden im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht eine Siedlungserweiterung für die nächsten Jahrzehnte planerisch vorbereiten. Dazu sollten bereits im Vorfeld die Nutzungsansprüche an die Landschaft mit der Tragfähigkeit und Belastung des Naturhaushalts abgestimmt werden.
Einer detaillierten Bestandsaufnahme sämtlicher Naturgüter (Boden, Wasser, Klima, Flora, Fauna und Landschaftsbild) folgte eine Analyse zu erwartender Beeinträchtigungen im Hinblick auf die geplante Siedlungserweiterung. Darauf aufbauend wurde eine Bewertung einzelner ausgewählter Naturgüter und ihrer Leistungsfähigkeit für den Menschen durchgeführt. Die daraus abgeleiteten Entwicklungsvorschläge grenzen empfindliche und weniger empfindlichere Bereiche gegeneinander ab und dienen als Entscheidungsgrundlage für die Verwaltung.
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