Bebauungsplan für ein Kleingartengebiet
Bis in jüngster Zeit wurden im Bereich des geplanten Bebauungsplans neben den vorhandenen Kleingärten Bebauungen in unterschiedlichen Größen und Bauarten mit z.T. Wohnnutzungen errichtet, die aus städtebaulichen , ver- und entsorgungstechnischen und wasserwirtschaftlichen Gründen als problematisch anzusehen sind.
Das Kleingartengebiet liegt im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Der Retentionsbereich ist durch die vorhandenen Anlagen eingeschränkt.
Eine vollständige Aufgabe der über Jahrzehnte gewachsenen Kleingartenstrukturen wird nicht für realisierbar gehalten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die vorhandene Situation verbessert werden und eine ungenehmigte Neuerstellung bzw. Erweiterung baulicher Anlagen verhindert werden.
Durch eine Minimierung der überbaubaren Flächen und eine Aufständerung der Gebäude wird die vorhandene Hochwasserabflusssituation verbessert.
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