Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Dieses "Vorbereiten" der Nutzung wird im Flächennutzungsplan festgelegt. Im Flächennutzungsplan wird die zulässige Nutzungsart des Gemeindegebietes dargestellt.
Auf die Inhalte des Flächennutzungsplans basierend werden im Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung verbindlich festgelegt.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplans. Seinem Gegenstand nach bezieht sich der Vorhaben- und Erschließungsplan auf die Bestimmung der Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens, dass von einem Vorhabenträger realisiert werden soll.
In dem Bereich Bauleitplanung werden von unserem Büro folgende Aufgabenfelder bearbeitet:
- Flächennutzungsplanänderungen
- Bebauungspläne
- Vorhaben- und Erschließungspläne
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